Wichtige Hinweise und Vertragsbedingungen
1. Die Beförderung von Personen und alle sonstigen Dienstleistungen auf Grund dieses Flugscheines unterliegen dem österreichischen Recht, insbesondere den luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen, den jeweils gültigen Tarifen sowie den in diesem Flugschein festgelegten Bedingungen.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Luftfahrtgesetz die Haftung des Beförderers auf eine Haftung für den Tod des Fluggastes oder dessen Körperverletzung, sowie für den Verlust oder eine Beschädigung an Sachen die der Fluggast an sich trägt oder mit sich führt beschränkt ist.
3. Zu Gunsten des Tandempassagiers und der mit ihm beförderten Sachen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung bei der AXA Versicherung AG abgeschlossen.
4. Eine Ersatzpflicht der Stocky Air, oder des Tandempiloten ist nur dann gegeben, wenn der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung der Stocky Air, oder ihrer Leute oder Personen, derer sie sich zur Erfüllung des Beförderungsvertrages bedient, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine Haftung ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn von Seiten des Beförderers und seiner Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen wurden oder diese Maßnahmen nicht getroffen werden konnten. Die Haftung des Beförderers beschränkt sich für die mitbeförderten Sachen des Tandempassagiers auf die Höhe der dafür abgeschlossenen Versicherung. Darüber hinausgehende Ansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
5. Ausschluss oder Beschränkung der Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten der Angestellten und Bevollmächtigten der Stocky Air.
6. Die Stocky Air, ist nach besten Kräften bemüht einen Fluggast möglichst pünktlich und zum vereinbarten Termin zu befördern. Die angegebenen Flug- bzw. Verkehrszeiten sind jedoch nicht Bestandteil dieses Vertrages und unterliegen Änderungen ohne Vorankündigung, ohne dass dem Passagier hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz oder Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises entsteht. Dasselbe gilt auch für die vorgesehene Flugroute, Flugzeit und die vorgesehenen Landeplätze, die insbesondere aus Sicherheits-, Wetter- und sonstigen triftigen Gründen jederzeit und ohne Anspruch auf Schadenersatz geändert werden können.
7. Für zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände wird nicht gehaftet, ebenso nicht für Wertgegenstände, wie etwa Schmuck, Uhren, Kameras, oder Geld. Brillen bzw. Kameras sind so zu befestigen, dass ein Verlust im Laufe des Fluges ausgeschlossen werden kann. Die Mitnahme von explosions- oder brandgefährdeten Gegenständen ist untersagt und von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
8. Die Stocky Air, haftet nicht für Schäden, die aus der Befolgung geltender Rechts- und Flugbestimmungen, behördlicher Vorschriften oder Anweisungen oder aus mitwirkendem Verschulden des Fluggastes herrühren und auch nicht für Schäden, die auf dem Wege zum Startplatz und vom Landeplatz eintreten.
9. Der Fluggast bestätigt seine gute körperliche und geistige Kondition. Er ist verpflichtet zur angegebenen Zeit am Abflugort zu erscheinen. Der Passagier ist verpflichtet bei Start und Landung sowie während des Fluges den Anweisungen des Piloten Folge zu leisten. Das Nichterscheinen des Passagiers zum vereinbarten Flugtermin bewirkt den Verlust des Anspruches auf den Passagierflug. Sofern vorab kein fester Flugtermin vereinbart ist, gilt das Flugticket für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum, in welchem der Flug während der offiziellen Flugbetriebszeit der Stocky Air, durchgeführt werden kann. Der Passagier ist verpflichtet, den Tandempiloten darauf hinzuweisen, wenn er: - innerhalb der letzten 12 Monate einen schweren Unfall hatte (Knochenbruch, Bänderriss, Gehirnerschütterung oder ähnliches); - innerhalb der letzten 12 Monate wegen einer ernsthaften Erkrankung (Herz, Wirbelsäule, Bandscheiben, Bluthochdruck, Organleiden oder ähnlichem) in ärztlicher Behandlung war oder ist; - innerhalb der letzten 12 Monate an seelischen oder psychischen Defekten (Drogensucht, Bewusstseinstörung oder ähnlichem) gelitten hat oder daran noch leidet; innerhalb der letzten 12 Stunden Alkohol zu sich genommen hat.
10. Obwohl ein Tandemflug im allgemeinen eine harmlose und ungefährliche Angelegenheit ist, wird bestätigt, über die eventuellen Unfallgefahren des Tandemfluges informiert worden zu sein, insbesondere darüber, dass auch bei größter Sorgfalt und optimalem Flugverlauf, insbesondere beim Start und der Landung, unrichtiges Aufkommen, Auftreten oder Stürze, Unfälle mit nicht unerheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Knochenbrüche, Halswirbelsäulenprellungen, Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnerschütterungen u.v.m.) passieren können. Dieses allgemeine Verletzungsrisiko bei der Start- Flug- und Landephase kann sich durch windbedingten Einfluss, welcher zu einem unruhigen Flugverlauf und auch zu einer harten Landung führen kann, erhöhen. Schließlich ist dem Passagier auch bewusst, dass das Extremrisiko darin besteht, dass ein Absturz auch zum Tod führen kann.
11. Der Fluggast stimmt ausdrücklich einer Verwendung der durch die Stocky Air bzw. dessen Piloten während bzw. vom Flug angefertigten Fotos und Filmaufnahmen zu Werbezwecken etc. zu.
12. Kein Angestellter oder Bevollmächtigter der Stocky Air, ist berechtigt, Bestimmungen dieses Vertrages zu ergänzen, abzuändern oder aufzuheben. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13. Für alle Streitigkeiten aus diesem Beförderungsvertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 6283 Ramsau zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Flug! Firma Stocky Air Angelegt für Stocky Air von RA Mag. Brunner Christoph, Salzburg